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Was ändert sich 2025 für Autofahrer?

Im Jahr 2025 steht Autofahrerinnen und Autofahrern eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen bevor, die sich auf unterschiedlichste Bereiche auswirken.

Grün ist out – bei den Tüv-Plaketten!

Wer noch eine grüne TÜV-Plakette am Fahrzeug hat, sollte unbedingt bedenken, dass diese Plaketten aus dem Jahr 2023 stammen und nach zwei Jahren ablaufen. Eine abgelaufene TÜV-Plakette kann mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen und im Schadensfall zu Kürzungen oder gar Verweigerungen bei Versicherungsleistungen führen. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig einen Termin zur Hauptuntersuchung zu vereinbaren, wir helfen ihnen da gerne.

Nach 1953 geboren? Der rosa Lappen muss nun weg!

Wichtige Termine gelten auch beim Führerscheinumtausch, denn ab dem 19. Januar 2025 dürfen nur noch vor 1953 Geborene ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein behalten. Alle anderen müssen bis zu diesem Stichtag auf das neue, fälschungssichere EU-Führerscheinformat umstellen. Wer dies versäumt, riskiert bei Kontrollen im In- und Ausland Bußgelder und mögliche Unannehmlichkeiten bei Mietwagenbuchungen oder Polizeikontrollen.

Krafstoff wird 2025 teurer!

Zusätzlich zu den Prüffristen und Umtauschpflichten schlagen für Autofahrerinnen und Autofahrer auch steigende Kraftstoffkosten zu Buche. Die nationale CO₂-Abgabe klettert ab Januar 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Damit verteuern sich Benzin und Diesel im Durchschnitt um ca. drei Cent pro Liter, wobei die tatsächliche Preisentwicklung an der Zapfsäule natürlich immer noch von weiteren Markt- und Steuerfaktoren abhängt. Die Bundesregierung verfolgt hier das Ziel, den Umstieg auf klimafreundlichere Fahrzeuge zu beschleunigen. Zugleich bleibt unklar, wie stark auch die kommende Euro-7-Abgasnorm den Markt prägen wird, da derzeit erst die zweite Stufe der Euro-6e-Abgasnorm zum 1. Januar 2025 eingeführt wird – mit einer flächendeckenden Gültigkeit für neu zugelassene Fahrzeuge dann ab 2026.

Digital geht es voran!

Wesentlich konkreter ist die neue EU-Führerscheinrichtlinie, die die Einführung eines digitalen Führerscheins erleichtern und das Mindestalter für Lkw- und Busfahrer anpassen soll. In diesem Zusammenhang werden auch Änderungen bei der Probezeit für Fahranfänger diskutiert sowie die theoretische Führerscheinprüfung modernisiert. Ursprünglich angedachte, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für ältere Fahrer sind hingegen vom Tisch. Wer in den nächsten Jahren seinen Personalausweis oder Reisepass erneuern muss, kann sich ebenfalls auf digitale Neuerungen einstellen: Ab Mai 2025 sollen digitale Passbilder akzeptiert werden, außerdem können Ausweisdokumente und Reisepässe dann per Post zugestellt werden. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Behördengänge, wenngleich für Fingerabdrücke und Identitätschecks weiterhin ein persönliches Erscheinen erforderlich bleibt.

Auch in den Bereichen Hotellerie und Unfallmeldung werden 2025 interessante Änderungen wirksam. So müssen deutsche Gäste ab Januar 2025 bei der Übernachtung in inländischen Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen, während ausländische Reisende weiterhin die bekannte Papiermeldung beibehalten. Für Unfallverursacher mit Blechschäden, die bisher darauf angewiesen waren, am Unfallort zu warten, sind Regeln geplant, die eine schnellere und digitale Unfallmeldung zulassen. Wann genau diese Reform zur Fahrerflucht in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht festgelegt. Ebenfalls unter Beobachtung stehen die sogenannten Scan-Cars zur automatisierten Parkraumüberwachung. Zwar besteht großes Interesse seitens der Kommunen, Schwarzparker damit effizienter zu erfassen, doch fehlt es bislang an einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage. Ähnliches gilt für Handyblitzer, die bereits getestet, aber noch nicht flächendeckend zugelassen wurden.

Gasanlagenprüfung für Wohnmobile

Eine besonders wichtige Neuerung für Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzerinnen und -besitzer besteht in der Gasanlagenprüfung: Ab dem 19. Juni 2025 ist alle zwei Jahre eine verpflichtende Prüfung der Flüssiggasanlagen vorgesehen, um Unfällen durch Lecks oder andere technische Defekte vorzubeugen.

Reisen ins Ausland geplant?

Für Reisende ins Ausland kommen zudem neue Regeln und Kostenfaktoren auf sie zu. Wer nach Großbritannien reisen will, benötigt ab April 2025 zusätzlich zum Reisepass eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA), deren Online-Beantragung rund 10 Pfund kostet. In Italien verschärft sich das Strafmaß für diverse Verkehrsverstöße ab Mitte Dezember 2024 drastisch, insbesondere bei Alkohol- und Drogenfahrten, Handyverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen innerorts. Urlauber auf dem Weg nach oder durch Österreich müssen damit rechnen, erstmals über 100 Euro für die Jahresvignette zu bezahlen. Ab sofort kann man die neue Vignette erwerben, deren Preise auch für kürzere Zeiträume, etwa 10-Tages- oder Monatsvignetten, deutlich ansteigen. Frankreich hat angekündigt, neue Radarfallen mit künstlicher Intelligenz zu testen, die Gurtverstöße, Handyvergehen und Abstandsvergehen automatisch erkennen können. Ein konkretes Startdatum ist allerdings noch nicht bekannt.

Eine Herausforderung für Durchreisende wird ab 1. Januar 2025 die umfangreiche Baustellensituation an der Brennerautobahn, weil die alte Luegbrücke im Wipptal über Jahre saniert wird. Eine einspurige Verkehrsführung in beiden Richtungen wird an vielen Tagen Staus verursachen, nur an rund 170 Tagen im Jahr sollen – je nach Bedarf – beide Spuren in Richtung Norden oder Süden freigegeben werden. Gleichzeitig dauern auf der österreichischen Tauernautobahn A10 Sanierungen von mehreren Tunneln bis Juni 2025 an, was ebenfalls für Verzögerungen durch Gegenverkehr in einröhrigen Abschnitten sorgt.

Zusätzlich wurde eine neue EU-Richtlinie zur effizienteren Verfolgung von Verkehrssündern beschlossen. Sie sieht vor, dass Bußgeldbescheide in einer den Betroffenen verständlichen Sprache erstellt werden und innerhalb von elf Monaten zugestellt werden müssen und die Beauftragung privater Inkassodienstleister zur Eintreibung von Bußgeldern wurde verboten.

Unter dem Strich bedeutet das Jahr 2025 für Autofahrerinnen und Autofahrer einschneidende Veränderungen und ohne den Blick in die Glaskugel zu werfen, dürfte es 2026 nicht anders aussehen.

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